Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, beispielsweise am Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten teilzunehmen, falls notwendig, Nachhilfeunterricht zu erhalten, einen Sportverein oder eine Musikschule zu besuchen. Zudem können die Ausgaben für Ausflüge und Klassenfahrten, für die Fahrkarte zur Schule und für Schulranzen, Sportzeug  und ähnlichem Schulbedarf von staatlicher Seite übernommen werden. Anspruch auf solche Hilfen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie oder ihre Eltern

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV-Empfänger) nach dem Sozialgesetzbuch II,
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

erhalten.

Weitere Infos in dem Flyer  Bildung Und Teilhabe!