Kirchengemeinderat

In vielen Kirchengemeinden gibt es einen demokratisch gewählten Kirchengemeinderat (KGR), der aus einigen Mitgliedern der Gemeinde besteht. In dem Rat werden die Belange der Gemeinde diskutiert und Beschlüsse gefasst. Darüberhinaus wird über den Haushalt der Kirchengemeinde entsprechend der anstehenden Projekte entschieden und es können verschiedene Ausschüsse zu unterschiedlichen Themen gebildet werden.

Wie sich ein Kirchengemeinderat zusammensetzt und wie die Sitzungen strukturiert sind, regelt die Ordnung für Kirchengemeinden der Diözese. Diese kann in der Kirchengemeindeordnung KGO eingesehen werden.